Verteidigung - Finanzstrafrecht
Als zertifizierter Finanzstrafrechtsexperte können wir Ihnen folgendes Spezialgebiet anbieten:
- Verteidigung vor der Finanzstrafbehörde bei Finanzordnungswidrigkeiten, Abgabenhinterziehung und (gewerbsmäßiger) Abgabenbetrug
Wir begleiten Sie gerne von der Eröffnung des Strafverfahrens bis zum Urteil. Wir unterstützen Sie bei der Argumentation, stellen gerne diverse Anträge bei der Finanzstrafbehörde, ersuchen sämtliche Milderungsgründe zu berücksichtigen, halten Reden vor dem Strafsenat und ähnlichem, sodass Sie vielleicht sogar straffrei davon kommen.
Durch die Spezialausbildung benötigen Sie keinen weiteren Rechtsanwalt vor der Finanzstrafbehörde, wir können Sie zur Gänze vertreten.
Sobald jedoch eine Haftstrafe angedroht ist, ziehen wir zusätzlich einen Rechtsanwalt zu Hilfe. Immer im Sinne des Klientens für ein mildes Urteil mit günstigen Verfahrenskosten. Im Vergleich zu einem Rechtsanwalt haben wir nicht nur Kenntnis im Finanzstrafrecht, sondern auch im Abgabenrecht, sodass wir auch die Strafbemessungshöhe bekämpfen können.
